1 Akzeptieren Sie Versicherungen?
Ja, ich akzeptiere viele Versicherungen und Mitarbeiterhilfsprogramme (EAP).
2 Werden psychologische Tests und Beurteilungen von der Versicherung übernommen?
Psychologische Tests und Beurteilungen werden nur in sehr begrenztem Umfang von den Krankenkassen übernommen und erfordern häufig eine vorherige Genehmigung. Es gibt mehrere Ausschlussdiagnosen für die Kostenübernahme, z. B. ADHS, Autismus oder Lernprobleme. Außerdem verlangen die Versicherungen eine Diagnose, damit die Untersuchung als "medizinisch notwendig" eingestuft wird. Da die Krankenkassen nur sehr wenig für Beurteilungen zahlen, akzeptiere ich keine Versicherungen für Beurteilungen. Forensische Beurteilungen werden nicht von den Versicherungen übernommen.
3 Wie lange werde ich in Therapie sein?
Dies ist eine sehr häufig gestellte Frage, die jedoch nicht leicht zu beantworten ist. Da die Bedürfnisse und Probleme eines jeden Menschen einzigartig und vielfältig sind, ist es schwierig abzuschätzen, wie lange man eine Therapie benötigt. In der Regel sind 4-6 Sitzungen erforderlich, damit Ihr Therapeut Ihre Situation richtig einschätzen kann. Es wird empfohlen, dass die Sitzungen wöchentlich stattfinden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Psychotherapie ein Jahr oder länger dauert, aber das hängt von den Problemen ab, die behandelt werden, und von der Diagnose, die behandelt wird.
4 Warum / wie ist eine Therapie hilfreich?
Eine Therapie kann dem Einzelnen helfen, Herausforderungen zu bewältigen, emotionales Wachstum zu erfahren und sich sicherer zu fühlen. Mein Ziel ist es, den Patienten dabei zu helfen, vorhandene Stärken und Ressourcen zu nutzen, um Stressfaktoren besser zu bewältigen. Ich erreiche dieses Ziel, indem ich den Klienten neue Wege zur Bewältigung oder Lösung von Problemen zeige und ihnen helfe, neue Perspektiven zu gewinnen oder Situationen zu verstehen. Die Therapie soll den Klienten helfen, sich besser gerüstet und zuversichtlicher gegenüber den Herausforderungen des Lebens zu fühlen. Für einige kann die Therapie auf bestimmte Themen oder Probleme ausgerichtet sein, wie z. B. Depressionen, Ängste oder Traumata. Für andere kann die Therapie ein Weg sein, das Leben besser zu meistern, die Zufriedenheit zu optimieren und ein höheres Maß an Glück zu erreichen. Eine Therapie kann also für eine ganze Reihe von Menschen von Nutzen sein.
5 Können Sie mir Medikamente verschreiben, wenn ich sie brauche?
Ich konzentriere mich auf den Einsatz von psychotherapeutischen Techniken, die sich bei der Behandlung vieler Störungen als wirksam erwiesen haben, ohne dass Medikamente eingesetzt werden müssen. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Psychotherapie nicht ausreicht und eine medikamentöse Behandlung für Sie von Vorteil wäre. Wenn dies der Fall ist, werde ich diese Möglichkeiten mit Ihnen besprechen und einige Empfehlungen aussprechen. In vielen Fällen kann Ihr Hausarzt Ihren Bedarf an psychotropen Medikamenten decken. Einige Medikamente erfordern jedoch eine speziellere Ausbildung und Überwachung. In diesem Fall wird Ihnen ein Psychiater oder ein psychiatrischer Krankenpfleger empfohlen, und wir werden Ihnen eine Überweisung ausstellen.
6 Was ist, wenn ich mich bei meinem Anbieter nicht wohl fühle?
Damit eine Therapie wirksam sein kann, ist es sehr wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Therapeuten wohl und sicher fühlen. Es ist wichtig, dass eine therapeutische Allianz zwischen dem Patienten und dem Therapeuten entsteht, denn hier findet die Arbeit und Veränderung statt. Ich bemühe mich darum, Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Bitte sprechen Sie mit mir über alle Probleme oder Beschwerden, die Sie haben. Ich werde mich darum kümmern, Sie an andere Anbieter in der Gemeinde zu vermitteln.
7 Wird das, was ich in der Therapie bespreche, vertraulich behandelt?
Auf jeden Fall. Vertraulichkeit hat für mich höchste Priorität. Die Informationen, die Sie in der Therapie geben, werden in Ihrer Akte aufbewahrt und nur mit Ihrer schriftlichen Genehmigung weitergegeben oder veröffentlicht. Sie müssen jedoch wissen, dass es einige Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören: Selbst- oder Fremdgefährdung, Meldung oder Offenlegung von körperlichem oder sexuellem Missbrauch eines Kindes oder von Missbrauch eines abhängigen oder hilflosen Erwachsenen. Außerdem bin ich bei Erhalt eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Unterlagen auch ohne Ihre schriftliche Genehmigung herauszugeben.